Informations- und Gesprächsabend
15. Januar 2026, 18.00 Uhr
„Patientenvorsorge – Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“
Donnerstag, 15. Januar 2026, 18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Cafeteria Marienkrankenhaus Schwerte, Standort Goethestr. 19, 58239 Schwerte
Referenten:
- Ansgar Heithoff, Direktor des Amtsgerichts Schwerte
- Dr. med. Ulrich Vahle, Chefarzt der Klinik für Geriatrie am Marienkrankenhaus Schwerte
- Gerwig Becker, Sachgebietsleiter „Rechtliche Betreuungen und Vormundschaften“ im Kreis Unna
Wer denkt schon – wenn es ihm gut geht – daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte?
In Situationen schwerer Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingter Einschränkungen kann es passieren, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren eigenen Willen zu äußern. Entscheidungen über medizinische Maßnahmen, finanzielle Angelegenheiten oder persönliche Belange müssen dann von anderen getroffen werden. Damit diese Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person erfolgen, ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorgedokumente zu erstellen.
Selbstbestimmung und Wahrung des eigenen Willens
Eine Patientenverfügung ermöglicht es, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige klare Anweisungen haben, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. Ohne eine solche Verfügung besteht die Gefahr, dass Behandlungen durchgeführt oder abgelehnt werden, die nicht dem eigenen Wunsch entsprechen.
Auch die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung tragen zur Wahrung der Selbstbestimmung bei, indem die eigene Vertrauensperson für Entscheidungen bestimmt wird – statt eines gerichtlichen Betreuers, den man nicht kennt.
Die Referenten informieren an diesem Abend, was bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht sowie einer Betreuungs- und Patientenverfügung zu beachten ist und beantworten gerne Ihre Fragen.
Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei. Um Spenden wird gebeten.
Info-Plakat
Das Plakat können Sie hier downloaden





