Die Aufnahme ins
Für unheilbar kranke Menschen.
Bei der Aufnahme spielen weder Herkunft und Religion eine Rolle, noch die eigenen finanziellen Möglichkeiten.
Wer kommt zu uns ins HOSPIZ?
Die Kriterien für die Aufnahme in ein Hospiz sind gesetzlich geregelt. So ist eine Aufnahme im Hospiz Schwerte für unheilbar kranke Menschen möglich, wenn
- ihre Erkrankung soweit fortgeschritten ist, dass die Lebenserwartung auf absehbar kurze Zeit begrenzt ist
- aufgrund des Krankheitsbildes ein hoher palliativer (d. h. lindernder) Versorgungsbedarf besteht
- keine Krankenhausbehandlung erforderlich, eine notwendige Versorgung zu Hause aber nicht möglich ist
- der Patient (oder ggf. seine Angehörigen) die Hospizversorgung wünscht
- mit einer Krebserkrankung
- im Endzustand einer chronischen Nieren-, Leber-, Herz- oder Lungenerkrankung
- mit einer unheilbaren Erkrankung des zentralen Nervensystems
- mit dem Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
Für die stationäre Versorgung im Hospiz Schwerte muss kein finanzieller Eigenanteil erbracht werden. Der Pflegesatz pro Tag wird zu 95 % von den Kranken- und Pflegekassen getragen.
Das Hospiz Schwerte finanziert die übrigen 5 % über Spenden. Um diese Kosten tragen und durch Investitionen die Versorgung unserer Gäste weiter optimieren zu können, sind wir auf eine breite Unterstützung angewiesen.
Unsere Menschen.
Unsere Gäste.
Unsere Gäste bestimmen selbst, ob sie in ihrem Zimmer, Wohnzimmer oder Garten je nach ihren Möglichkeiten die Gesellschaft der anderen Gäste oder Mitarbeiter suchen oder sich lieber in Stille zurückziehen möchten.
Unser Ehrenamt
im Hospiz
Ehrenamtliches Engagement stärkt im Hospiz Schwerte unsere Vorstellung der Hospizarbeit. Lernen Sie auch unsere Hospizarbeit kennen.
Unser Team.
WIR
Im Hospiz Schwerte gewährleisten wir eine umfassende palliative Betreuung – 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag.